Erklärung zur Unternehmensführung 2010/2011
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu sorgen.
Zusätzlich zu der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung können weitere Informationen über die Corporate Governance von thyssenkrupp dem Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2010/2011 im Geschäftsbericht ab Seite 28 entnommen werden.
Die thyssenkrupp AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB abgegeben, die Bestandteil ihres Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010/2011 ist.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen den beiden Gremien ist die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Bei der thyssenkrupp AG besteht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 AktG verpflichtet, zumindest einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Auf Basis intensiver Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat zuletzt zum 01. Oktober 2011 die Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG wie folgt abgegeben:
"Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und hat sämtlichen Empfehlungen des Kodex im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 21. Januar 2011 entsprochen."
Auch sämtliche Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 werden befolgt.
Umfangreiche Informationen zum Thema können dem Corporate-Governance-Bericht sowie dem Bereich Corporate Governance auf dieser Website abgerufen werden. Dort sind auch die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre zugänglich.
Wesentliche Unternehmensführungspraktiken