Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 („Kodex“) und wird diesen auch künftig entsprechen. Ferner hat die thyssenkrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2022 sämtlichen Empfehlungen des Kodex entsprochen.
Neben den Empfehlungen enthält der DCGK eine Reihe von Anregungen für eine gute und verantwortungsbewusste Corporate Governance, deren Einhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht offengelegt werden muss. thyssenkrupp erfüllt sämtliche Anregungen.