Satzung und Geschäftsordnungen
Das deutsche Aktiengesetz schreibt in § 23 für Aktiengesellschaften eine Satzung vor, die nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden kann.
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat zudem eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, in der die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand geregelt sind. Die Geschäftsverteilung wird in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Vorstand näher konkretisiert. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich und allen seinen Ausschüssen jeweils eine eigene Geschäftsordnung gegeben.
Downloads
- Satzung der thyssenkrupp AG (Stand 22. Februar 2024)
pdf | 673.50 kb - Geschäftsordnung für den Vorstand der thyssenkrupp AG (Stand 7. September 2016)
pdf | 613,1 kb - Geschäftsordnung für den Vorstand Anlage 1 / Führungszuständigkeiten der thyssenkrupp AG (Stand 1. Oktober 2024)
pdf | 40.36 kb - Geschäftsordnung für den Vorstand Anlage 2 (Stand 16. Mai 2023)
pdf | 110.21 kb - Geschäftsordnung für den Vorstand Anlage 3 (Stand 7. September 2016)
pdf | 555,6 kb - Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG (Stand 15. September 2021)
pdf | 335.05 kb - Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Anlage 1 (Stand 7. August 2018)
pdf | 64,4 kb - Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Anlage 2 (Stand 16. Mai 2023)
pdf | 110.09 kb - Geschäftsordnung für den Nominierungsausschuss (Stand 7. September 2016)
pdf | 479,1 kb - Geschäftsordnung für den Personalausschuss (Stand 18. Mai 2020)
pdf | 283.83 kb - Geschäftsordnung für das Präsidium (Stand 7. September 2016)
pdf | 488,9 kb - Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss (Stand 16. November 2022)
pdf | 141.95 kb - Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss (Stand 16. Mai 2023)
pdf | 103.35 kb - Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss (Stand 7. September 2016)
pdf | 476,9 kb