Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG und andere Führungskräfte der Gesellschaft sind gemäß Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von thyssenkrupp Aktien zu melden.
Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in thyssenkrupp Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die thyssenkrupp Aktie (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionsscheinen auf die thyssenkrupp Aktie) gemeldet werden.
Downloads
- Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2023/2024
pdf | 26.85 kb - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2022/2023
pdf | 23.43 kb - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2021/2022
pdf | 24.52 kb - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2018/2019
pdf | 37,0 kb