Aktionärsstruktur
Durch regelmäßige Aktionärserhebungen und Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG gewinnen wir Informationen über die Größe und Zusammensetzung unseres Aktionärsregisters.
Die thyssenkrupp AG hat rund 200.000 Aktionäre.
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung (AKBH), Essen, ist mit einem Anteil von ~ 21 % am Grundkapital der thyssenkrupp AG beteiligt.
~ 85 % des Grundkapitals der thyssenkrupp AG werden von institutionellen Anlegern und Anlegern mit größeren Aktienbeständen gehalten. Privatanleger halten ~ 15 % des Grundkapitals.
Die Aktionäre von thyssenkrupp verteilen sich auf rund 90 Länder weltweit.
Der Free Float (Streubesitz), der in der Regel bei der Gewichtung der thyssenkrupp Aktie in den Indizes berücksichtigt wird, beträgt ~ 79 % des Grundkapitals. (Stand: September 2022)
Stimmrechtsmitteilungen
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren verpflichtet, der thyssenkrupp AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sich ihre Stimmrechtsanteile an der thyssenkrupp AG verändern und dabei bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden. Seit dem 1. Februar 2012 werden von dieser Mitteilungspflicht bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten der gesetzlichen Meldeschwellen auch Finanzinstrumente erfasst, die es lediglich ermöglichen, Aktien der thyssenkrupp AG zu erwerben.
Den gemäß WpHG übermittelten Stimmrechtsmitteilungen zufolge halten die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen, Deutschland, derzeit mehr als 20% sowie Harris Assoc., Chicago, USA, 5% der Stimmrechtsanteile an der thyssenkrupp AG.
Nach § 20 der Satzung der thyssenkrupp AG gewährt jede Aktie eine Stimme; der Stimmrechtsanteil entspricht daher dem Anteil am Grundkapital.
Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht die thyssenkrupp AG über die EQS Group. Den vollständigen Wortlaut der in den letzten 3 Jahren veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen der thyssenkrupp AG finden Sie auf der Internetseite der EQS News. Bitte beachten Sie, dass wir Stimmrechtsmitteilungen in der Sprache veröffentlichen, in der sie uns zugesandt werden. Somit werden Stimmrechtsmitteilungen entweder in deutscher oder englischer Sprache und nicht in beiden Sprachen wiedergegeben.