Über den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung, § 96 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus 20 Mitgliedern, von denen 10 von den Aktionären und 10 von den Arbeitnehmern bestellt werden. Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung steht der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ein Entsenderecht für zwei der 10 Anteilseignervertreter zu.
Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2026 resp. 2027, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2024/2025 resp. 2025/2026 beschließt. Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2029, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2027/2028 beschließt.
Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Strategie-, Finanz- und Investitionsausschusses ist Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm. Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Frau Dr. Verena Volpert.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet, die die Arbeit im Plenum effektiv unterstützen. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Plenum zu behandeln sind. Darüber hinaus beschließt der Personalausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte, in der Geschäftsordnung festgelegte Angelegenheiten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Ausschuss zur Beschlussfassung überwiesen werden können. Im Rahmen des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat einen Bericht an die Aktionäre. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Ergänzend bestehen Geschäftsordnungen für alle Ausschüsse.
Mandate
Die Angaben zu den Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Aktiengesetz sind im aktuellen Geschäftsbericht aufgeführt. Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten können auch in den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder auf der Website eingesehen werden.