Q&A (virtuelle) Hauptversammlung 2022
Die nächste ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp AG findet am Freitag, 4. Februar 2022, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit – MEZ) statt.
Die Präsenzhauptversammlung ist zwar der gesetzliche Regelfall. Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Aufbauhilfegesetzes vom 15. September 2021 („COVID-19-Gesetz“) hat der Gesetzgeber aber für die Dauer der COVID-19-Pandemie die Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung als sog. virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Diese Möglichkeit wurde vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie bis Ende August 2022 verlängert.
Anders als bei einer Präsenzhauptveranstaltung ist eine virtuelle Hauptversammlung eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort, mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Während das physische Teilnahmerecht der Aktionäre bei der virtuellen Versammlung ausgeschlossen wird, werden die bestehenden Online-Angebote zur Verfolgung der Versammlung erweitert. Insbesondere wird die virtuelle Hauptversammlung der thyssenkrupp AG für die Aktionäre vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Aktionäre können ihr Stimmrecht elektronisch ausüben und vorab Fragen einreichen.
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens ist erneut nicht absehbar, wann die Durchführung einer Präsenzhauptversammlung in der bei uns üblichen Größenordnung von 2.500 Teilnehmern wieder sicher möglich sein wird. Gleichzeitig sind wir gesetzlich verpflichtet, die ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp AG innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahrs abzuhalten. Daher haben wir uns dafür entschieden, am 4. Februar 2022 als Termin für die Hauptversammlung festzuhalten und diese virtuell abzuhalten.
Nein, eine Teilnahme am Ort der Hauptversammlung ist auch in diesem Jahr leider nicht möglich. Wir bitten Sie, stattdessen unser InvestorPortal unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/zur virtuellen Teilnahme zu nutzen
Alle Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung in voller Länge live im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede der Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung.
Die Hauptversammlung wird auf Deutsch abgehalten werden. Es wird außerdem eine Übertragung mit englischer Übersetzung zur Verfügung stehen. Die Spracheinstellung kann über den Browser ausgewählt werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden zeitnah nach Beendigung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht.
Nein, das gibt es nicht. Vom Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein vollständiges Protokoll noch eine vollständige Video- oder Tonaufnahme angefertigt.
Die Manuskripte der Rede der Vorstandsvorsitzenden und der Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden werden am Montag vor der Hauptversammlung, mithin am 31. Januar 2022, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung veröffentlicht.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung im Internet teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Anteilsbesitzes zu einem bestimmten Stichtag (Record Date) und eine rechtzeitige Anmeldung. Die zu beachtenden Fristen werden mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemacht.
Die Aktionäre erhalten die Information bezüglich der Einladung zur Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank zur Verfügung gestellten Antwortformular hat der Aktionär entweder die Möglichkeit, seine Bank mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen oder sich bzw. einen Vertreter über seine Depotbank anzumelden. Jeder angemeldete Aktionär oder Vertreter erhält daraufhin eine Anmeldebestätigung.
Die von der thyssenkrupp AG ausgegebenen Aktien sind Inhaberaktien. Uns sind daher die Namen unserer Aktionäre nicht bekannt und die Einladung über die Hauptversammlung an die Aktionäre erfolgt ausschließlich über die Depotbanken. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich an ihre Depotbank zu wenden.
Aktionäre, die sich fristgemäß angemeldet haben, denen aber keine Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten für das InvestorPortal zugegangen ist, werden gebeten, sich an die Anmeldestelle mit der E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de zu wenden.
Als Stimmrecht bezeichnet man das mit dem Erwerb einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen. Die Ausübung des Stimmrechts steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann das Stimmrecht aber auf Dritte, insbesondere auf die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, durch Vollmacht übertragen. Laut Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.
Aktionäre können Ihre Stimmen im Wege der schriftlichen Briefwahl bis zum in der Einladung genannten Termin oder mittels elektronischer Briefwahl über das InvestorPortal vor und während der Hauptversammlung abgeben sowie eine bereits abgegebene Stimme dort ändern. Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten, insbesondere die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und diesen hierzu vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Vollmacht und Weisungen können im Internet über das InvestorPortal oder schriftlich mittels des Vordruckes auf der Anmeldebestätigung erteilt werden.
Außerdem ist es möglich, einer Person seiner Wahl, einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung Vollmacht zu erteilen. Die Vollmachten sind entweder direkt an diese zu senden, können aber auch elektronisch der Gesellschaft übermittelt werden. Allerdings sollte der Aktionär vorher sicherstellen, dass die von ihm ausgewählte Person, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung seine Stimmrechte zur Vertretung annimmt. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung.
Der HV-Dienstleister leitet erst am letzten Tag vor der Hauptversammlung Informationen über die erteilten Stimmrechtsweisungen an die thyssenkrupp AG weiter.
Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live im Internet verfolgen. Die Reden des Versammlungsleiters und der Vorstandsvorsitzenden werden öffentlich übertragen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben, indem sie (ggf. über einen Bevollmächtigten) im Internet über das InvestorPortal abstimmen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beauftragen, nach ihren Weisungen abzustimmen. Diese Möglichkeiten bestehen schon im Vorfeld der Hauptversammlung und online auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung. So können Sie auch noch die Erläuterungen des Vorstands und die Fragenbeantwortung in ihre Stimmrechtsausübung einfließen lassen.
Angemeldete Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung bis spätestens 2. Februar 2022, 24.00 Uhr (MEZ), über das InvestorPortal Fragen an den Vorstand einzureichen.
Das InvestorPortal der thyssenkrupp AG zur virtuellen Hauptversammlung am 4. Februar 2022 steht den Aktionären unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ voraussichtlich ab dem 14. Januar 2022 zur Verfügung
Alle bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 von Aktionären über das InvestorPortal eingereichten Fragen werden von Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung beantwortet. Inhaltlich gleiche Fragen dürfen dabei zusammengefasst werden.
Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur genannt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn dieser bei der Einreichung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung seines Namens erklärt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung – wie eingangs beschrieben – in voller Länge live im Internet für Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangsbeschränkungen übertragen wird. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/.
Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, Beiträge mit Bezug zur Tagesordnung in Textform in deutscher Sprache (bis 10.000 Zeichen) oder als Video (bis max. 2 min) zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft über das InvestorPortal einzureichen. Es wird darum gebeten, entsprechende Beiträge unter Angabe des Namens bis Freitag, 28. Januar 2022, 24.00 Uhr (MEZ) einzureichen.
Eine Pflicht der thyssenkrupp AG zur Veröffentlichung der eingereichten Beiträge besteht nicht. Weitergehende Informationen zur Einreichung von Beiträgen können der Einladung zur Hauptversammlung 2022 entnommen werden, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung abrufbar ist.
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Service unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ ist, dass Sie sich zuvor für die Hauptversammlung über Ihre Depotbank anmelden. Eine Anmeldung direkt bei der thyssenkrupp AG ist leider nicht möglich.
Die Einladung zur Hauptversammlung und das Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem depotführenden Institut. Auf den Zeitpunkt des Versands dieser Unterlagen durch Ihr depotführendes Institut haben wir leider keinen Einfluss.
Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der aktuellen COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen beim postalischen Versand kommen kann. Sie können solche Verzögerungen reduzieren, wenn Sie Ihr depotführendes Institut beauftragen, die Unterlagen elektronisch an Sie zu übermitteln.
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung angemeldet haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Auf der Anmeldebestätigung sind Ihre Zugangsdaten für das InvestorPortal aufgedruckt. Wenn Sie das InvestorPortal unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ aufrufen, werden Sie gebeten, diese Zugangsdaten einzugeben. Nach der Eingabe können Sie den Online-Service nutzen.
Das InvestorPortal können Sie auf Desktop-PCs oder mobilen Endgeräten nutzen. Die gängigen Browser werden unterstützt.
Zusätzlich sollte eine Acrobat Reader DC Version installiert sein, damit die im Internet vorgehaltenen Dokumente angezeigt werden können.
Bei technischen Problemen können sich Aktionäre an den im InvestorPortal angegebenen Kontakt wenden.
Sie finden ausführliche Informationen zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung in den Dokumenten „Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2022“ und „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“. Diese Dokumente sind ebenfalls im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/abrufbar.
Zwei Tage nach der Hauptversammlung können Sie die Abstimmbestätigung im InvestorPortal herunterladen.
Sie können zu Hauptversammlungsthemen thyssenkrupp Investor Relations kontaktieren:
E-Mail: ir@thyssenkrupp.com
Infoline für Privataktionäre: +49 201 844-536367